Hallo
Ich habe da mal etwas über die Helmnormen aus den Net zusammen gestellt ,und finde
das ein jeder Biker darüber bescheit wissen sollte es geht doch um Sicherheit
und bei einer Neuanschaffung eines Helmes vielleicht auch ein Vorteil
Gruss Roland
Prüfzeichen für Sturzhelme
Damit ein Sturzhelm wirksam schützen kann, muss er genau festgelegte
Bedingungen erfüllen. Wenn er diese Prüfungen besteht, darf er ein Prüfzeichen führen. Die Ziffern neben dem "E" im Kreis sagen, in welchem Land der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der Prüfnummer zeigen an, wie gut der Helm ist: Die derzeit strengste Prüfnorm ist die Regelung ECE 22/05. Helme, die nicht einmal die Version 04 der Prüfnorm erfüllen, dürfen seit 1. Jänner 2001 nicht mehr verkauft werden.
Die meisten Prüfzahlen beziehen sich auf folgende Staaten
E1: Deutschland, E2: Frankreich, E3: Italien, E4: Niederlande, E5: Schweden, E6: Belgien, E7: Ungarn, E8: Tschechien, E9: Spanien, E10: ehemaliges Jugoslawien, E11: Großbritannien, E12: Österreich, E13: Luxemburg, E14: Schweiz, E15: DDR, E16: Norwegen, E17: Finnland, E18: Dänemark, E19: Rumänien, E20: Polen, E21: Portugal, E22: Russische Föderation, E23: Griechenland, E24: Irland, E25: Kroatien, E26: Slowenien, E27: Slowakei, E28: Weißrussland, E29: Estland, E31: Bosnien und Herzegowina, E32: Lettland, E37: Türkei, E40: Mazedonien, E42: Europäische Union, E43: Japan
Gibt es eine Norm, nach der ein Helm in A geprüft sein muss?
In Österreich gilt die ECE-Regelung 22.04 für Sturzhelme. Seit 1. Jänner 2001 dürfen nur mehr solche Helme, die der ECE-Regelung 22.04 entsprechen, verkauft werden. Helme, die nicht der ECE-Regelung 22.04 sondern der vorher gültigen 22.03 entsprechen, dürfen natürlich weiterverwendet werden. Stahlhelme, Bauhelme etc. gelten nicht als Sturzhelme im Sinne des § 1e KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) und dürfen daher nicht verwendet werden. Die Frage bezieht sich offensichtlich auf die deutsche Rechtslage, wo eine derartige Regelung gilt. Auch für Oldtimer gilt die Helmpflicht. Auch hier dürfen keine Stahlhelme, Bauhelme etc. verwendet werden. Alle in Österreich verwendeten Helme müssen eine E-Genehmigung haben. Ältere Helme wurden in Österreich gesondert genehmigt und haben kein E in einem Kreis als Genehmigungszeichen sondern ein A in einem Kreis. Dies war eine nationale Genehmigung. In jedem Helm muss sich ein E-Zeichen oder ein A-Zeichen befinden. Ist dies nicht der Fall, darf der Helm in Österreich nicht verwendet werden. Es gibt Helme wie etwa den Simpson-Helm aus den USA, die kein ECE-Zeichen und kein A-Zeichen haben. Dieser Helm darf daher in Österreich nicht verwendet werden. Bemerkt wird, dass die A-Genehmigung in Österreich bereits am 1. 10. 1972 eingeführt wurde.
Quelle: Zeitschrift - BIKER in Österreich
ECE 22 - 05
Die ECE–Norm ist eine europäische Verordnung nach deren Richtlinien Schutzhelme für motorisierte Zweiräder hergestellt werden müssen. Um diese in Deutschland wirksam werden zu lassen bedarf es einer Verordnung in unserer Straßenverkehrsordnung. Anfang 1990 wurde diese Tragepflicht im Paragraph 21 a der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Nachdem man sich über die Form und Anbringung der ECE Etikette nicht einigen konnte, wurde nach kurzer Zeit eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, die das Tragen eines Helmes vorschreibt, der sich nach den Vorgaben der ECE Norm richtet. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur in Deutschland, in Österreich und den anderen Nachbarstaaten wird die Einhaltung der ECE Norm gelegentlich kontrolliert.
ECE-Norm 22–05
(ECE: Economic-Commission for Europe )
Seit Anfang dieses Jahres ist die fünfte Novellierung der ECE-Norm Version 22-05 in Kraft getreten.
Wichtig ist, dass für den normalen Straßeneinsatz jede dieser fünf Versionen ihre Gültigkeit besitzt. Für den Sporteinsatz sind die Versionen ECE 22-04 und -05 uneingeschränkt gültig, von der Version ECE 22-03 nur noch die Helme, die auf der DMSB – Liste aufgeführt sind.
Den Herstellern wurden folgende Übergangsfristen eingeräumt.
bis Ende 2002 werden auch noch Prüfungen nach ECE 22-04 abgenommen (voraussichtlich mit Fristverlängerung )
Die ECE-Norm legt folgende Kriterien bei der Prüfung fest:
Größe und Form der Dämpfungsschale,
chemische Resistenz der Außenschale,
Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest,
Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen,
Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen.
Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses,
Größe des Sichtfeldes,
Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers
Bei der Prüfung nach ECE 05 gelten zusätzlich noch:
Senkung der z.Z. gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC ( Head Injury Criterion ) um 10%. Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf und Anprallobjekt höher angesetzt, wodurch eine höhere Sicherheitsreserve geschaffen wird,
Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung,
Messung der Rotationsbeschleunigung ( Außenschale ),
Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht,
das ECE – Etikett muß mit Klarsichtfolie übernäht werden,
Kinnriemensicherung wie bisher, jedoch nicht für TRIAL- Helme
Die ECE-Etiketten haben folgenden Aufbau:
E3 05 12345/P 67890
E3 besagt die Prüfstelle (es gibt über 20 Prüfstellen)
05 steht für die Version der ECE-Norm
1234 dies ist die Homologationsnummer
1234 / P dies besagt die Kinnschutzprüfung bestanden
1234 / PN Kinnschutzprüfung wurde nicht vorgenommen ( z.B. bei Jet–Helmen)
67890 die restlichen Nummern sind interne Herstellerkennungen
Quelle.: H. Binde
Prüfnorm ECE-22-04 nicht mehr zugelassen
Im Rahmen des FIM-Kongresses 2004 in Paris wurde verabschiedet, dass Helme mit der Prüfnorm ECE-22-04 international ab dem 01.01.2005 im Motorradsport nicht mehr zugelassen sind.
Der DMSB hat diese Regelung für die nationalen Motorsport übernommen, allerdings mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Das heißt bis zum 31.12.2005 sind Helme nach der Prüfnorm ECE-22-04 bei allen DMSB-Prädikaten noch zulässig und müssen erst ab 01.01.2006 die Prüfnorm ECE-22-05 (oder höher) erfüllen.
Quelle.: [
www.offroadforen.de]